Frequenzreform - Mein Vorschlag: ein Gipfel zur Frequenzreform 2010Ich schlage einen Gipfel zur Frequenzreform für 2010 vor, der während der belgischen oder der spanischen EU-Ratspräsidentschaft durchgeführt werden sollte. Daran sollen sich zusätzlich das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und alle Interessensgruppen beteiligen. Die Federführung muss allerdings der Rat übernehmen.
Die Handhabung des Frequenzspektrums ist eine der wichtigsten strategischen Fragen des Telekommunikationssektors in den nächsten Jahren. Mit der Umstellung von analoger auf digitale Rundfunkübertragung wird 2012 ein Teil des Frequenzspektrums frei. Ziel des Gipfels muss es sein, eine größere Konsistenz der europäischen Spektrumpolitik zu erreichen.
Die Regional Radiocommunication Conference RRC06 hat bereits die Möglichkeit eröffnet, Teile des UHF-Spektrums für weitere Dienste zu nutzen. Nun gilt es in der Europäischen Union das Spektrum mit der Umstellung von der analogen auf die digitale Rundfunkübertragung für neue Informations- und Kommunikationsdienste zu öffnen. Die mit der Umstellung anfallende digitale Dividende soll nicht automatisch den Rundfunkanstalten zugeschrieben werden, auch Unternehmen sollen sich um die Vergabe bewerben können. Notwendig hierfür ist jedoch in zahlreichen Mitgliedstaaten eine Reform des oftmals noch starren Vergabesystems.
Ein erster Reformschritt könnte darin bestehen, dass die für die Vergabe zuständigen nationalen Behörden begründen, wenn sie die Vergabe von Frequenzen an bestimmte Frequenzkunden wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschränken. Ein weiterer Schritt könnte darin bestehen, dass für die Frequenzzuweisungen Kosten-Nutzen-Analysen durchgeführt und Frequenzbänder ermittelt werden, die für europaweite oder interoperable Dienste harmonisiert werden können. Bei einer ineffizienten Nutzung sollten Mitgliedstaaten über Einschränkungen, Aufhebung oder Verkauf verfügen können. Außerdem soll ein größerer Teil des Spektrums für lizenzfreie Frequenz verwendet können – Voraussetzung hierfür soll die Störungsfreiheit sein.
Angesichts der technischen Entwicklung sind „technologie- und serviceneutrale" Regelungen mindestens im kommerziellen Bereich notwendig. Im Mobilfunk etwa ist die Sprach- und Datenübertragung längst vereint. Ein derart flexibles Frequenzmanagement hätte den Vorteil, dass jeder Frequenznehmer innerhalb seines Spektrums machen kann, was er will.
Geklärt werden müssen schließlich eventuelle Schwierigkeiten, die sich für spezielle Anwendungsbereiche und Frequenzspektren während der Umstellung ergeben können. Grundsätzlich sollten in Angelegenheiten der Dienst- und Technologieneutralität die europäischen und mitgliedsstaatlichen Definitionen den ITU-Definitionen entsprechen. ITU ist die Internationale Fernmeldeunion. Sie veranstaltet die World Radiocommunication Conference (WRC), die über die Zuweisung von Frequenzbändern entscheidet.

