Fischereipolitik in der EU

Die EU-Fischereipolitik ist eine der wenigen Politiken, in der die Europäische Union die ausschließliche Zuständigkeit hat. Das bedeutet, sie basiert ebenso wie die Gemeinsame Agrarpolitik auf gemeinsamen Regeln, die in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden und die sämtliche Aspekte vom Fischfang über die Aquakultur bis hin zur Verarbeitung und Vermarktung umfassen.

Rechtsgrundlagen

Auf europäischer Ebene bilden die Artikel 32 bis 38 des EG-Vertrags die Rechtsgrundlage der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die Artikel beinhalten Ziele, wie Steigerung der Produktivität, Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung der im Sektor tätigen Personen, die Stabilisierung der Märkte und die Sicherstellung der Bereitstellung der Güter für Verbraucher zu angemessenen Preisen. Die Regierungen der Mitgliedstaaten haben in der Folge die Zuständigkeit an die Gemeinschaft abgetreten, Maßnahmen für den Fischereisektor zu erlassen.

Die ersten Gemeinschaftsvorschriften für den Fischereisektor wurden 1970 durch eine Gemeinsame Marktordnung geschaffen. Seit 1983, als der Ministerrat ein Maßnahmenbündel zur Erhaltung der Fischbestände und zur Umstrukturierung der Fischereiflotte beschlossen hatte, kann man von einer voll entwickelten Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU sprechen.

Aktuelle Reform der GFP

Im März 2000 veröffentlichte die Europäische Kommission ein Grünbuch über die Zukunft der Gemeinsamen Fischereipolitik. Dies kurbelte die öffentliche Diskussion an, die zur Festlegung der Richtlinien der künftigen GFP beitragen soll, damit diese ihr vorrangiges Ziel einer dauerhaften Ressourcennutzung besser erreichen kann.

Im. Dezember 2002 beschloss der Rat der Fischerei-Minister weitreichende Reformen der Gemeinsamen Fischereipolitik. Eine Reform war dringend notwendig geworden, da die GFP ihre Ziele nicht mehr erreichte. Bei zurückgehenden Beständen wurden immer mehr Fische gefangen, so dass zu wenig ausgewachsene Fische übrig blieben, um die Wiederauffüllung der Bestände zu sichern. Aus diesem Grund sind wichtige Fischbestände direkt vom Aussterben bedroht. Dies gilt vor allem für den Kabeljau in der Nordsee. Eine weitere direkte Folge daraus ist ein erheblicher Rückgang der Einkommen der Fischer. All diese Umstände machten eine Reform notwendig, um eine biologisch, sozial und wirtschaftlich beständige Fischerei zu ermöglichen.

Maßnahmen der GFP

1. Die Bestandserhaltung und -bewirtschaftung: Dazu zählen die jährliche Festsetzung der zulässigen Gesamtfangmengen und die Quotenaufteilung auf die Mitgliedstaaten, der Schutz von Jungfischen durch technische Erhaltungsmaßnahmen (zum Beispiel die Festlegung von Maschengrößen) sowie Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen

2. Die gemeinsame Marktorganisation: Diese umfasst die Festsetzung von Vermarktungsnormen und Hygienevorschriften, die Unterstützung von Erzeugerorganisationen, die Regelung der Preise sowie die Festsetzung der Zölle für Importe aus Drittländern

3. Die Strukturmaßnahmen: dazu gehören die Maßnahmen zur Reduzierung der Flottenkapazitäten, die Mitfinanzierung bei Investitionen im Bereich der Flottenmodernisierung, der Aquakultur, der Hafeninfrastruktur und bei Vorhaben zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen.

4. Die Regelung der internationalen Beziehungen: seit 1973 übt die EU die alleinige Zuständigkeit für die zwischenstaatlichen Beziehungen im Fischereibereich aus. Die EU-Kommission hat seither zahlreiche Abkommen ausgehandelt, die den europäischen Fischern den Zugang zu Gewässern von Drittstaaten ermöglichen. Außerdem vertritt die Kommission die EU in verschiedensten internationalen Fischereiorganisationen, die für den Schutz der Fischbestände in internationalen Gewässern zuständig sind.

Ein weiteres Merkmal der Fischereipolitik ist die gemeinsame Verantwortung von EU-Institutionen, nationalen und eventuell auch regionalen Regierungen, den lokalen Behörden sowie von Fischern und Fischereiorganisationen für die Entscheidungen, Ihre Umsetzung und Durchführung. In Zukunft wird dieser Ansatz mit der Einführung von regionalen Beratungsgremien weiter verstärkt.

Was hat sich durch die 2002 durchgeführte Reform in der Europäischen Union hinsichtlich der Fischereipolitik verändert?

1. Bessere Bestandsbewirtschaftung durch mehrjährige Planung: Die neue GFP legt einen mehrjährigen Ansatz zugrunde, um die Bestandserhaltung dauerhaft zu sichern. Die bisherige jährliche Festlegung der zulässigen Gesamtfangmengen und Quoten hat sich dagegen nicht bewährt, da dies oft zu großen Schwankungen von einem Jahr zum anderen geführt hat und somit weder das Ziel der Bestandserhaltung erreicht wurde, noch Planungssicherheit für die Fischer bestand. Die Kommission kann in Zukunft zudem Notmaßnahmen zum Schutz der Fischbestände ergreifen, falls dies erforderlich sein sollte.

2. Verbesserte Anwendung der Bestimmungen: Die Kontrollmaßnahmen und Sanktionen werden EU-weit vereinheitlicht, insbesondere durch eine Ausweitung der Kompetenzen der EU-Fischerei-Inspektoren. Damit wird die von Fischern seit langem geforderte gerechte und einheitliche Anwendung der Bestimmungen gewährleistet. In der Vergangenheit wurde die effektive Anwendung der bestehenden Vorschriften oftmals durch die Fülle nationaler Kontrollsysteme und milder Sanktionen im Falle von Verstößen verhindert.

3. Neue Flottenpolitik: Zur Lösung des Problems der fortwährenden Überkapazität der EU-Fischereiflotte wurde eine vereinfachte Flottenpolitik eingeführt, welche die Verantwortung für das Gleichgewicht zwischen Fischereikapazitäten und den Fischbeständen den Mitgliedstaaten überträgt. Die öffentlichen Zuschüsse für die Erneuerung oder Modernisierung von Schiffen, die zum Teil dem Ziel einer Flottenreduzierung entgegenwirkten, werden schrittweise abgeschafft. Beibehalten werden dagegen die Zuschüsse für die Erhöhung der Sicherheit und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen an Bord, jedoch unter strengeren Auflagen. Ob sich diese von den EU-Fischereiministern beschlossene Flottenpolitik jedoch den Anforderungen an eine dauerhafte Fischerei gerecht wird, bleibt abzuwarten.

Persönlicher Kommentar

In den letzten Jahren wurden die Maßnahmen in allen Bereichen der Fischereipolitik ständig verstärkt, um einerseits die Fischbestände effizienter zu bewirtschaften, wie auch die Arbeitsplätze in Küstengebieten und die Fischerei als Produzent eines sicheren und hochwertigen Nahrungsmittels zu erhalten. Am 1. Mai 2004 werden sieben neue Küstenstaaten der EU beitreten. Deshalb wird die Fischereipolitik in den kommenden Jahren auch weiterhin eine bedeutende Rolle innerhalb der EU spielen. Es gibt immer noch viele Gebiete in europäischen Gewässern, die unter Überfischung und Verschmutzung durch die Industrie leiden. Zudem bevorteilte die GFP große Fischereiflotten, die kleinere Fischer verdrängen, die Gewässer überfischen und dadurch eine Fortpflanzung gefährdeter Fischarten verhindern.

Die zukünftige GFP muss sich dafür einsetzen, die Reichtümer der Meere in Zukunft vor Ausbeutung zu schützen. Gleichzeitig wird es jedoch notwendig sein, innerhalb der GFP die regionalen Eigenheiten stärker zu berücksichtigen, wie das Interview mit meinem Kollegen Casaca sehr anschaulich zeigt (Link).

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9. Oktober 2008 17:56