Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den AKP-Staaten (EPAs)

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP-Staaten)

Die Europäische Union verhandelt seit 2002 mit den AKP-Staaten über neue Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs). Anfangs fanden Verhandlungen mit allen AKP-Staaten gemeinsam statt, seit dem Jahr 2003 wurden die Verhandlungen mit sechs Regionen (Karibik, Pazifik, Südliches Afrika, Ostafrika, Zentralafrika, Westafrika) individuell geführt.

Die Verhandlungen wurden nötig, da eine im sogenannten Cotonou-Abkommen aus dem Jahr 2000 festgelegte Frist zum Abschluss WTO-kompatibler Abkommen am 31. Dezember 2007 ausläuft. Zudem läuft an diesem Tag eine WTO-Ausnahmeregelung (so genannter "Waiver") aus. Durch diese Regelung werden Importe aus den AKP-Staaten in die Europäischen Gemeinschaft vom Grundsatz der Gleichbehandlung aller Vertragsparteien gemäß Artikel 1 §1 des General Agreements on Tariffs and Trade (GATT) ausgenommen. So kann diesen Importen bevorzugte Zoll-Behandlung gewährt werden, ohne dass diese auch anderen WTO-Mitgliedstaaten gewährt werden muss.

Diese Ausnahmeregelung wurde im übrigen auch im Rahmen der WTO-Ministerkonferenz 2001 in der "Erklärung von Doha " vereinbart.

Stand der Verhandlungen

Ende November 2007 hat die Europäische Kommission mit Staaten aus drei Regionen Afrikas sowie mit zwei Staaten der Karibik eine Einigung über vorübergehende Partnerschaftsabkommen erzielt. Diese Interimsabkommen sollen am 1. Januar 2008 in Kraft treten und beziehen sich überwiegend auf den Handel mit Gütern;  die Kommission wollte ursprünglich auch andere Bereiche, wie z.B.  Investitionen, Wettbewerb und öffentliche Ausschreibungen mit in die Verhandlungen aufnehmen.  Im Laufe des Jahres 2008 sollen die Verhandlungen über weitere Bereiche fortgesetzt werden; für Ende 2008 ist der Abschluß von vollen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vorgesehen.

Noch ist unklar, wie die Wirtschaftszusammenarbeit der EU mit den übrigen AKP-Staaten gestaltet wird, mit denen bis Jahresende keine Übereinstimmung erzielt wird.

Für die am wenigsten entwickelten Staaten („least developed countries“- LDC) wird das so genannte „Everything but Arms“ (alles außer Waffen) Abkommen gelten.

Die Beziehungen des Europäischen Parlaments zu den AKP-Staaten

Das Europäische Parlament unterhält seit 1976 institutionalisierte Beziehungen zu den Parlamenten Afrikas, der Karibik und des Pazifik.

Vom 17. bis 22. November 2007 kam die EU-AKP gemeinsame parlamentarische Versammlung in Kigali zu ihrer 14. Sitzung zusammen.

Die dort verabschiedete gemeinsame "Erklärung für Entwicklungsfreundliche EPAs" der EU-AKP Versammlung hat unter anderem die Ziele der neuen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen unterstrichen: die Förderung von Entwicklung und die schrittweise Integration der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft.

24. April 2009 16:22