Europäisches Parlament lehnt Sarkozys Politik der Internetsperren ab - Telekom-Paket geht in die Vermittlung.Das Europäische Parlament hat sich in der Frage der Internetsperren gegen den Rat entschieden. Der Kompromissvorschlag war für die große Mehrheit der Abgeordneten im Europaparlament nicht akzeptabel. Damit geht das Telekom-Paket erneut in die Vermittlung.
Das Telekom-Paket enthielt zahlreiche neue Maßnahmen für den Telekommunikations- und Internetsektor. Damit sollte in der Europäischen Union ein stabilerer Rechtsrahmen geschaffen werden. Das Europäische Parlament hat heute das Telekom-Paket mit der Ausnahme des Trautmann-Berichts angenommen. Gescheitert ist die für heute geplante Verabschiedung am Streit um die Internetsperren.
Der zwischen Rat und Berichterstatterin Catherine Trautmann vergangenen Woche erreichte Kompromissvorschlag konnte nicht überzeugen. Die Parlamentarier entschieden mit großer Mehrheit für einen von mehreren Fraktionen eingereichten Änderungsantrag, der verlangt, dass ein Gericht vor einer Beschränkung oder Sperrung des Internetzugangs entscheiden muss. Die liberale Fraktion hatte erst gestern beschlossen, den Kompromissantrag nicht mitzutragen und sich dem Änderungsantrag anzuschließen. Der Kompromissvorschlag hatte nicht ausdrücklich einen Gerichtsbeschluss vor einem Eingriff verlangt.
Die niedersächsische Europaparlamentsabgeordnete Erika Mann erklärt: „Das Europäische Parlament hat sich damit eindeutig gegen die Politik der Internetsperren des französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy ausgesprochen. Es ist schade, dass die Verabschiedung dieses umfangreichen Gesetzespakets nun nach fast zwei Jahren an einer einzigen, aber einer durchaus wichtigen Frage gescheitert ist, die ursprünglich gar nicht vorgesehen war und über Änderungsanträge eingebracht worden ist.“ Die französische Regierung hatte sich vor dem Hintergrund eines geplanten nationalen Gesetzesvorhabens vehement dafür eingesetzt, dass Internetsperren ohne richterlichen Beschluss in der Europäischen Union erlaubt sein sollen.
Erika Mann hält es für „inakzeptabel“, dass der Rat an der Debatte im Parlament nicht teilgenommen hatte. Sie hofft in diesem Zusammenhang, dass die Leitlinien bezüglich der Non-Disclosure-Agreements bald veröffentlicht werden: „Der Gesetzgebungsprozess in der Europäischen Union muss auch auf Seiten des Rates transparent gestaltet werden.“
Erika Mann fordert nun eine ausführliche Konsultation zum Thema der Internetsperren in der nächsten Legislaturperiode. Der Entwurf des Telekom-Pakets erkennt zwar explizit ein Grundrecht auf Internetzugang an, das demnach nun anderen Grundrechten wie der informationellen Selbstbestimmung, der Meinungs- und Informationsfreiheit sowie dem Recht auf Bildung gleich gestellt ist. Etwaige Beschränkungen und Sperrungen des Internetzugangs, wie sie etwa die französische Regierung bei der Verletzung von Urheberrechten plant, müssten diese Grundrechte berücksichtigen. Unverhältnismäßige Beschränkungen wären damit nicht legal und dürften, wenn überhaupt, nur über ein unabhängiges Gericht erlaubt werden.
Ein weiteres umstrittenes Thema betrifft die Netzneutralität. Der Entwurf sah vor, dass Internet-Provider zwar im Rahmen eines Traffic-Managements zwischen verschiedenen Datenübermittlungen unterscheiden dürfen wie etwa Voice-over-IP oder Peer-to-Peer-Kommunikation. Doch sie müssen einen Mindeststandard für die Qualität ihres Dienstes einhalten, der von den Regulierungsbehörden festgelegt werden soll. Damit sollte die Netzneutralität in der Europäischen Union gefördert werden. Erika Mann will auch dieses Thema in der nächsten Legislaturperiode in Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Initiativen erneut aufgreifen, da damit europaweit nicht geklärt sei, wie weit die Provider Dienste begrenzen dürfen. Die jetzt gefundene Regelung kann zu europaweit uneinheitlichen Beschränkungen führen, was die Marktentwicklung erheblich behindern kann.
Das Telekom-Paket sollte außerdem Investitionen in neue schnelle Netzwerke unterstützen. Es sollte Betreibern erlauben, entsprechend ihrem Investitionsrisiko Gewinne zu erzielen. Gleichzeitig hatte es jedoch die Notwendigkeit eines effizienten Wettbewerbs betont. Erika Mann hofft, dass die Europäische Kommission in der bald zu erwartenden Universaldienstrichtlinie die Provider dazu verpflichtet, allen Bürgern einen Zugang zu Breitband zur Verfügung zu stellen. Erika Mann: „Breitband muss in der Europäischen Union zum Universaldienst werden.“
Mit dem Telekom-Paket sollten auch viele neue Verbraucherrechte eingeführt werden. Dazu gehörten etwa eine Vertragsbegrenzung auf nur ein Jahr, die Mitnahme der eigenen Telefonnummer beim Wechsel des Anbieters innerhalb von 24 Stunden sowie eine verpflichtende Benutzerfreundlichkeit bei Behinderungen.
Hintergrund
Erika Mann hatte sich bis zuletzt dafür eingesetzt, die Themen der Internetsperren und der Netzwerkneutralität aus dem Paket herauszunehmen und zu einem späteren Zeitpunkt ausführlicher und begleitet von Konsultationen zu behandeln, um eine Verabschiedung des Gesetzesvorhabens in dieser Legislaturperiode nicht zu gefährden. Nun wird das Gesetzespaket im offiziellen Vermittlungsverfahren zwischen Europäischem Parlament, Kommission und Rat beraten. Nach den Europawahlen am 7. Juni wird sich das neue Parlament wieder mit dem Vorhaben befassen.
Für ein Gespräch und weitere Informationen steht Ihnen Erika Mann gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an das Büro in Brüssel: Johanna Hasting, Tel.: +32 (0)2 - 284 51 91, Email: erika.mann@europarl.europa.eu , oder an das Büro in Hannover: Henning Hofmann, +49 (0) 511 1674 268, Email europabuero-erika.mann@spd.de

