Erika Mann: „Internetsperren und Netzwerkneutralität müssen aus dem Telekom-Paket herausgenommen werden“Der Industrie-, Technologie und Forschungsausschuss (ITRE) hat gestern Abend über das Telekom-Paket abgestimmt.
In der besonders umstrittenen Frage zu den Internetsperren bzw. zu den Grundrechten der Internetnutzer entschied der Ausschuss, Sperren nicht ohne einen richterlichen Beschluss zuzulassen. Damit tritt die Formulierung wieder in Kraft, die bereits in der 1. Lesung als Änderungsantrag 138 verabschiedet worden war. Erika Mann erklärt: „ Das ist als Antwort auf den Rat zu verstehen, der in einer inhaltlich weitergehenden Formulierung eine Art unabhängiges richterliches Tribunal verlangt hatte. Er wollte dies außerdem nicht als eigenen Artikel, sondern nur als Erwägungsgrund haben.“
Die Schattenberichterstatterin der PSE und niedersächsische Europaparlamentsabgeordnete Erika Mann findet allerdings die jetzt verabschiedete Formulierung problematisch, da sie so viele Implikationen enthält. So verlangt sie etwa, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit eingehalten werden muss, doch diese wird erst mit der Ratifizierung des Lissabon-Vertrags in allen Mitgliedstaaten rechtsverbindlich. Erika Mann hält außerdem die Formulierung, die Ausnahmen bei einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit erlaubt, für schwierig. In der Praxis würde dies zu zahlreichen Entscheidungsschwierigkeiten führen. Erika Mann: „Bedeutet das, dass die jetzt in Deutschland vereinbarten Internetsperren gegen kinderpornografischen Inhalte noch zulässig sind?“
Die Berichterstatterin Catherine Trautmann wird mit dem Rat weiter verhandeln und eine Einigung suchen. Für eine Verabschiedung im Parlament ist eine Dreiviertel-Mehrheit notwendig. Deshalb wurde beschlossen, dass über das Telekom-Paket im Block abgestimmt werden soll. Allein über den Änderungsantrag 138 soll gesondert abgestimmt werden. Der Rat muss dann dem Abstimmungsergebnis zustimmen. Lehnt er den Beschluss des Parlaments zum Änderungsantrag 138 ab, würde das gesamte Telekom-Paket nicht in Kraft treten können.
Für problematisch hält Erika Mann außerdem die Frage der Netzwerkneutralität. Ähnlich wie das Thema der Internetsperren hält sie es für so komplex, dass eine eingehende Diskussion notwendig ist.
Erika Mann schlägt daher vor, die Themen der Internetsperren und der Netzwerkneutralität aus dem Paket herauszunehmen und zu einem späteren Zeitpunkt ausführlicher sowie im Rahmen von Konsultationen zu behandeln. Hierfür muss allerdings das Parlament die Initiative ergreifen.
Erika Mann kritisiert außerdem das Verhandlungsverfahren zwischen Parlament und Rat: „Nachdem die Verhandlungen mit dem Rat nicht mehr vom ITRE- und IMCO-Ausschuss gemeinsam durchgeführt wurden, ist der Überblick verloren gegangen“. Etliche Punkte zum Thema Netzwerkneutralität wurden etwa gestern noch per E-Mail verhandelt und den Abgeordneten sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt, so dass diese kaum Zeit hatten, sich damit eingehender zu befassen.
Erika Mann kritisiert: „Solche Verfahren der Gesetzgebung sind nicht korrekt. Die Gesetzgebung muss transparent für das eigene Haus und für die Öffentlichkeit sein.“
Folgende weiteren Punkte wurden gestern vom ITRE-Ausschuss beschlossen:
Es werden Anreizregulierungen für neue, schnelle Breitbandnetze in der Richtlinie verankert. Die Marktteilnehmer werden "kooperative Vereinbarungen" für den Zugang zu den Netzen treffen können, um das Investitionsrisiko zu diversifizieren. Hierbei sollen aber die Wettbewerbsstrukturen beibehalten und das Prinzip der Nicht-Diskriminierung beachtet werden.
Die Gruppe der nationalen Regulierer wird sich laut der Rahmenrichtlinie in einer neuen Körperschaft namens “Body of European Regulators for Electronic Communications” (BEREC) zusammenschließen. Die Kommission wird in Bezug auf die Entscheidungen nationaler Regulierungsbehörden zu Marktanalysen ein eingeschränktes Veto haben. Das heißt, sie kann verbindlich entscheiden, ob eine Regulierungsbehörde eine Marktdefinition zurücknehmen soll. Sie kann außerdem Empfehlungen über die Änderung oder Rücknahme von Regulierungsmaßnahmen aussprechen.
In der Frage des Frequenzspektrums und der Digitalen Dividende einigte man sich darauf anzuerkennen, dass mit der Umstellung von analogem auf digitalem Rundfunk eine digitale Dividende entstehe. Es wird außerdem garantiert, dass binnen fünf Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie die technologie- und dienstespezifische Beschränkung der Rechte derjenigen, die über Frequenzrechte verfügen, überprüft wird. Kostenlose Nutzungsrechte bleiben unberührt.
Hintergrund
Obwohl noch Vermittlungsverhandlungen zwischen EU-Parlament, Europäischem Rat und Kommission zum Telekom-Paket andauern, war bereits am 31. März 2009 im Binnenmarkt-Ausschuss (IMCO) über die Universaldienstrichtlinie und die e-Privacy-Themen abgestimmt worden. Über das Telekom-Paket soll hoffentlich Anfang Mai 2009 im Parlament abgestimmt werden, um es noch in dieser Legislatur verabschieden zu können. Am 12. Juni 2009 soll der Rat das Telekom-Paket annehmen.
Für ein Gespräch und weitere Informationen steht Ihnen Erika Mann gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an das Büro in Brüssel: Johanna Hasting, Tel.: +32 (0)2 - 284 51 91, Email: erika.mann@europarl.europa.eu , oder an das Büro in Hannover: Henning Hofmann, +49 (0) 511 1674 268, Email europabuero-erika.mann@spd.de

