Erika Mann warnt vor Abschluss des Freihandelsabkommen mit Südkorea zum jetzigen Zeitpunkt Seit Mai 2007
verhandelt die EU mit Südkorea über ein Freihandelsabkommen. Letzte noch ausstehende
Punkte wurden am Rande des G20 Gipfels am 2.April 2009 in London von
EU-Handelskommissarin Catherine Ashton und Südkoreas Handelsminister Kim
Jong-hoon diskutiert.
Die EU-Mitgliedsstaaten haben am 8.Mai 2009 ihre Unterstützung zum Abkommen zugesagt; derzeit finden abschließende Beratungen zu den letzten noch offenen Punkten statt.
Noch offener Streitpunkt ist das Thema der Zollrückvergütung (duty drawbacks). Ein Zollrückvergütungssystem würde der südkoreanischen Regierung ermöglichen, die von koreanischen Exporteuren beim Import von Warenteilen gezahlten Einfuhrzölle zurück zu erstatten. Bisher hat die EU ein solches System bei noch keinem anderen Handelsabkommen akzeptiert. Einige EU-Mitgliedstaaten haben Bedenken geäußert, weil sie durch die Möglichkeit der Zollrückvergütung einen Wettbewerbsnachteil befürchten. Die europäische Automobilindustrie, die besonders unter den Zollrückvergütungen der koreanischen Regierung an seine Autoindustrie leiden würde, ist mit dem bisherigen Text des Abkommens nicht zufrieden und sieht darin einen gefährlichen Präzedenzfall für zukünftige Handelsabkommen. Erika Mann hatte die Kommission mehrfach gewarnt, das Abkommen gerade in Anbetracht der momentanen Krise im Automobilsektor, jetzt abzuschließen. "Das jetzt vorliegende Abkommen enthält für die Automobilindustrie noch zu viele problematische Auswirkungen, die noch nicht gelöst sind und gefährdet dadurch viele Arbeitsplätze", so Erika Mann.
Hinzu kommt, dass diesen Sommer zwei weitere Werke koreanischer Automobilhersteller mit einer Gesamtproduktion von ca. 600.000 Autos eröffnen werden.
Auf der anderen Seite würde das Freihandelsabkommen Zölle für europäische Exporteure im Wert von 1,6 Milliarden Euro abschaffen und somit Wettbewerbsvorteile für europäische Exporteure auf dem koreanischen Markt schaffen. Für wichtige Industriezweige würden darüber hinaus nicht-tarifäre (technische) Handelshemmnisse abgebaut. Wichtigster Bestandteil wäre, dass europäische Normen in der Automobilindustrie auf dem koreanischen Markt als gleichwertig anerkannt werden. Dies bedeutet, dass europäische Autos ohne weitere technische Anpassungen exportiert und auf dem koreanischen Markt verkauft werden können. Darüber hinaus wurden die von verschiedenen europäischen Industriezweigen geforderten Übergangsfristen und Forderungen zu mehr Transparenz der südkoreanischen Seite bezüglich Preissetzungen weitgehend berücksichtigt. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Industrie, konnte die EU viele wichtige sektor-spezifische Regelungen im Abkommen berücksichtigen.
Zum Hintergrund:
Am 23.Mai findet in Seoul ein EU -Südkorea-Gipfel statt. Obgleich es bis dahin wohl nicht zu einem Abschluss der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen kommen wird, erwartet man ein positives Signal für die abschließenden Verhandlungen. Im Jahr 2008 umfasste das Handelsvolumen zwischen der EU und Südkorea 65 Milliarden Euro und ist zwischen 2004 und 2008 jährlich um 7.5% gewachsen. Seit 1962 ist die EU der größte ausländische Investor in Südkorea und machte im Jahre 2006 fast 45% aller ausländischen Direktinvestitionen aus. Die Automobilindustrie macht 14% des Handelsgesamtvolumens zwischen der EU und Südkorea aus.
Für ein Gespräch und
weitere Informationen steht Ihnen Erika Mann gerne zur Verfügung. Wenden Sie
sich bitte an das Büro in Brüssel: Johanna Hasting, Tel.: +32 (0)2 - 284 51 91,
Email: erika.mann@europarl.europa.eu
, oder an das Büro in Hannover: Henning Hofmann, +49 (0) 511 1674 268, Email europabuero-erika.mann@spd.de

