6 Punkte für einen besseren Breitbandzugang Soll der Zugang
zu Breitbanddiensten in die
Universaldienstregulierung aufgenommen werden? Beratungen hierzu führt der Rat
am 27. November in Brüssel. Erika Mann legt deshalb 6 Punkte für einen besseren
Breitbandzugang vor.
Erika Mann, niedersächsische SPD-Europaabgeordnete, schlägt 6 Punkte für einen besseren Breitbandzugang vor. Anlass sind die Beratungen zum Bericht der Kommission zur Breitbandentwicklung und zur Revision der Universaldienstrichtlinie. Das Europäische Parlament hat derzeit die Chance, über die Beseitigung der Lücken im Breitbandanschluss, wie auch über die Qualität und Geschwindigkeit im Zugang bei bestehenden Breitbandanschlüssen nachzudenken.
Die Frage ist, ob das Parlament den Breitbandanschluss in
den Katalog der Universaldienstverpflichtungen einbeziehen wird. Erika Mann bezweifelt, ob die
Festlegung eines Basis-Universaldienstes allein wirklich helfen wird, das
Problem der ungleichmäßigen Breitbandversorgung in Deutschland zu lösen.
Perspektiven für einen besseren Breitbandzugang sieht Erika Mann in folgenden 6 Punkten:
1. Investitionen in neue Infrastrukturen für Neue Schnelle
Netzwerke müssen regulatorisch unterstützt werden.
2. Hersteller sollen sich selbst dazu verpflichten die Neuen
Schnellen Netzwerke nach Grundsätzen der "Green IT" aufzubauen. Damit
gestalten sie die neuen IT-Infrastrukturen nicht nur umweltfreundlich, sondern
auch energieeffizient.
3. Eine Förderungsunterstützung aus dem Rahmen europäischer
Regionalunterstützungen ist wichtig. Die Beihilfen für die Breitbandversorgung
in ländlichen Gebieten in Niedersachsen sind am 07.11.2008 von der Kommission
genehmigt worden.
4. Regionale Kompetenzzentren müssen aufgebaut werden, wie
etwa im Fall von Niedersachsen in Osterholz-Scharmbeck.
5. Zugangs- und Verbreitungsdaten müssen detailliert erfasst
werden, etwa durch die Befragung des gemeinsamen Aktionsbündnisses des Deutsche
Städte- und Gemeindebundes, des Deutschen Landkreistages und des Verbandes der
Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten.
6. Die Frequenzen für den Mobilfunkbereich müssen zügig vergeben werden können, die im Rahmen des Übergangs vom analogen zum digitalen Rundfunk bis spätestens 2013 "frei werden". Die Unternehmen sollen hiermit auch eine "regionale Verpflichtung zur Versorgung" übernehmen. Der Rat soll sich im Jahr 2010 im Rahmen eines Spektrum-Gipfeltreffens über die Freigabe von Frequenzen verständigen.
Hintergrund:
Die entsprechende Mitteilung der Kommission zur geplanten
Revision der Universaldienstrichtlinie wird wahrscheinlich am 27. November im
Telekommunikationsrat diskutiert werden, doch die endgültige Mitteilung wird
voraussichtlich erst nach den Wahlen zum Europäischen Parlament im Herbst 2009
feststehen. Der Universaldienst bezieht bisher vor allem auf den Anschluss an
das öffentliche Telefonnetz, der sowohl Sprachtelefonie als auch Internetzugang
unterstützt. Dazu gehört aber nicht der Zugang zu breitbandigen Diensten. Der
Universaldienst ist eine rechtliche Gewährleistung für einen Basiszugang. Er
garantiert eine Art Telekommunikations-Grundversorgung für Bürger, die wegen
mangelnder finanzieller Ressourcen oder geografischer Abgeschiedenheit keinen
Zugang zu grundlegenden Diensten haben, die der großen Mehrheit der Bürger bereits
zur Verfügung stehen.
Weiterführende Links finden Sie auf folgenden Seiten:
- Einführende Informationen zur
Überarbeitung des Rechtsrahmens für Telekommunikation, 11.8.2008,
http://erikamann.com/themen/telekommunikation/einfuerendeInformationen - EU-Parlamentarier
stimmen für Risikobeteiligung an Neuen Netzwerken, Heise online, 8.7.2008,
http://erikamann.com/presse/Medien/JuliSept2008/RisikobeteiligungNeueNetzwerke - Überwindung der Breitbandkluft, http://erikamann.com/themen/aktuelleeuropische/Informationstechnologie/Breitbandkluft
- Redebeitrag von Erika Mann zum Thema Regionalförderung des Ausbaus von Breitband-Infrastrukturen in der Aussprache im Europäischen Parlament vom 18.6.2007,
- http://www.europarl.europa.eu/sce/data/cre/doc/S0001956.doc
Für ein Gespräch und weitere Informationen steht Ihnen Erika Mann gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an das Büro in Brüssel: Johanna Hasting, Tel.: +32 (0)2 - 284 51 91, Email: erika.mann@europarl.europa.eu, oder an das Büro in Hannover: Henning Hofmann, +49 (0) 511 1674 268, Email europabuero-erika.mann@spd.de

