6 Punkte für einen besseren Breitbandzugang
25. November 2008 10:23

Soll der Zugang zu Breitbanddiensten in die Universaldienstregulierung aufgenommen werden? Beratungen hierzu führt der Rat am 27. November in Brüssel. Erika Mann legt deshalb 6 Punkte für einen besseren Breitbandzugang vor.

Erika Mann, niedersächsische SPD-Europaabgeordnete, schlägt 6 Punkte für einen besseren Breitbandzugang vor. Anlass sind die Beratungen zum Bericht der Kommission zur Breitbandentwicklung und zur Revision der Universaldienstrichtlinie. Das Europäische Parlament hat derzeit die Chance, über die Beseitigung der Lücken im Breitbandanschluss, wie auch über die Qualität und Geschwindigkeit im Zugang bei bestehenden Breitbandanschlüssen nachzudenken.

Die Frage ist, ob das Parlament den Breitbandanschluss in den Katalog der Universaldienstverpflichtungen einbeziehen wird. Erika Mann bezweifelt, ob die Festlegung eines Basis-Universaldienstes allein wirklich helfen wird, das Problem der ungleichmäßigen Breitbandversorgung in Deutschland zu lösen. Perspektiven für einen besseren Breitbandzugang sieht Erika Mann in folgenden 6 Punkten:

1. Investitionen in neue Infrastrukturen für Neue Schnelle Netzwerke müssen regulatorisch unterstützt werden.

2. Hersteller sollen sich selbst dazu verpflichten die Neuen Schnellen Netzwerke nach Grundsätzen der "Green IT" aufzubauen. Damit gestalten sie die neuen IT-Infrastrukturen nicht nur umweltfreundlich, sondern auch energieeffizient.

3. Eine Förderungsunterstützung aus dem Rahmen europäischer Regionalunterstützungen ist wichtig. Die Beihilfen für die Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten in Niedersachsen sind am 07.11.2008 von der Kommission genehmigt worden.

4. Regionale Kompetenzzentren müssen aufgebaut werden, wie etwa im Fall von Niedersachsen in Osterholz-Scharmbeck.

5. Zugangs- und Verbreitungsdaten müssen detailliert erfasst werden, etwa durch die Befragung des gemeinsamen Aktionsbündnisses des Deutsche Städte- und Gemeindebundes, des Deutschen Landkreistages und des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten.

6.  Die Frequenzen für den Mobilfunkbereich müssen zügig vergeben werden können, die im Rahmen des Übergangs vom analogen zum digitalen Rundfunk bis spätestens 2013 "frei werden". Die Unternehmen sollen hiermit auch eine "regionale Verpflichtung zur Versorgung" übernehmen. Der Rat soll sich im Jahr 2010 im Rahmen eines Spektrum-Gipfeltreffens über die Freigabe von Frequenzen verständigen.



Hintergrund:

Die entsprechende Mitteilung der Kommission zur geplanten Revision der Universaldienstrichtlinie wird wahrscheinlich am 27. November im Telekommunikationsrat diskutiert werden, doch die endgültige Mitteilung wird voraussichtlich erst nach den Wahlen zum Europäischen Parlament im Herbst 2009 feststehen. Der Universaldienst bezieht bisher vor allem auf den Anschluss an das öffentliche Telefonnetz, der sowohl Sprachtelefonie als auch Internetzugang unterstützt. Dazu gehört aber nicht der Zugang zu breitbandigen Diensten. Der Universaldienst ist eine rechtliche Gewährleistung für einen Basiszugang. Er garantiert eine Art Telekommunikations-Grundversorgung für Bürger, die wegen mangelnder finanzieller Ressourcen oder geografischer Abgeschiedenheit keinen Zugang zu grundlegenden Diensten haben, die der großen Mehrheit der Bürger bereits zur Verfügung stehen.


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Für ein Gespräch und weitere Informationen steht Ihnen Erika Mann gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an das Büro in Brüssel: Johanna Hasting, Tel.: +32 (0)2 - 284 51 91, Email: erika.mann@europarl.europa.eu, oder an das Büro in Hannover: Henning Hofmann, +49 (0) 511 1674 268, Email europabuero-erika.mann@spd.de