Gesetzgebungsverfahren zu Pflanzenschutzmitteln und dem Einsatz von Pestiziden - "Pflanzenschutz-Paket"

Im Juli 2006 hat die EU-Kommission deshalb einen Richtlinienentwurf (1991/414/EG) über einen EU-Aktionsrahmen für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden und eine Verordnung über das Inverkehr-bringen von Pflanzenschutzmitteln vorgestellt. Mit beiden Gesetzgebungen soll langfristig der nachhaltige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln EU-weit neu geregelt werden.

Das Europäische Parlament hat 23.11.2007 im Rahmen einer ersten 1. Lesung zwei Berichte zur Pflanzenschutz-Verordnung und zum Richtlinienentwurf verabschiedet. Ziel des Parlaments ist es, einerseits ein höheres Schutzniveau für Umwelt und Gesundheit zu erreichen und andererseits die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen chemischen Industrie zu stärken.

Im Sommer 2008 verständigte sich der Rat dazu auf einen gemeinsamen Standpunkt zum Richtlinienentwurf und zur Verordnung.

Nachdem in zweiter Lesung im Umweltausschuss des EP am 5.November 2008 ein Kompromiss geschlossen wurde, der von allen Fraktionen unterstützt wird, waren die beiden Berichte Gegenstand von Trilog-Verhandlungen zwischen Umweltrat, Parlament und Kommission. Zentrale Diskussionspunkte waren die zonale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln; die Beurteilung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen; das Verbot bestimmter Substanzen; die Einrichtung von Pufferzonen für Gewässer und empfindliche Gebiete; und die Risiko-Reduktion von Pflanzenschutzmitteln.

Dieser Kompromiss wurde am 13.01.2009 im Plenum abgestimmt.

3. Februar 2009 14:11